Die Ziele von VEAT

Im §2 der Satzung ist der Zweck des Vereins wie folgt definiert:
1) Zweck des Vereins ist die Förderung der artgerechten Tierhaltung.
2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Forschungsvorhaben auf dem genannten Gebiet und den sich daraus ergebenden ökologischen und soziologischen Fragestellungen, sowie durch Weiterverbreitung der Ergebnisse.

Demnach ist das Ziel unserer Forschungsarbeit die Entwicklung und Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Hühnern usw., so daß die Tiere entsprechend ihren artgemäßen und ursprünglichen Bedürfnissen in menschlicher Obhut gehalten werden können. Hierzu führen wir Forschungsprojekte durch, in denen es beispielsweise darum geht, anhand von Verhaltensbeobachtungen oder anderen Methoden herauszufinden, wie die Tiere mit den Haltungsbedingungen in ihren Ställen zurechtkommen und wo sich Probleme auftun. Darauf aufbauend sind Verbesserungsmöglichkeiten und neue Denkansätze zu entwickeln und aufzuzeigen. Das Ziel unserer Forschungsarbeit hierbei ist es auch, einen engen Bezug zur landwirtschaftlichen Praxis zu gewährleisten, so daß eine direkte Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis möglich ist.

Als Beispiel sei hier die Untersuchung der Dissertation von Christoph Menke dargestellt. Hierbei ging es darum, das Sozialverhalten von Milchkühen im Laufstall, die nicht enthornt waren, zu untersuchen. Normalerweise werden Milchkühe im Laufstall aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr für Mensch und Tier enthornt. Die Enthornung ist aber ein schmerzhafter Eingriff für das Tier und es existieren diverse Betriebe, die ohne Probleme für Mensch und Tier behornte Milchkühe im Laufstall halten. Folglich war es das Ziel der Untersuchung, die Gründe für das Funktionieren bzw. Nichtfunktionieren herauszufinden. Hierzu untersuchte ich diese Herden, machte Verhaltensbeobachtungen, zählte die Verletzungen, die durch Hornstöße entstanden waren und befragte die Landwirte nach der Gefahr, die von den Hörner ausgeht. Das Ergebnis dieser Untersuchung war, daß es dann keinerlei Probleme mit der Haltung von behornten Milchkühen im Laufstall gab, wenn der Landwirt gewisse Aspekte des Stallbaus und des Herdenmanagements hinsichtlich des Sozialverhaltens seiner Tiere beachtete und eine gute Beziehung zu seinen Tieren pflegte. Die Tiere waren ruhig, es gab nur wenige Auseinandersetzungen zwischen ihnen und die Verletzungshäufigkeit war gering.

Entsprechend den Ergebnissen dieser Untersuchung ist es demnach nicht gerechtfertigt, daß grundsätzlich jede Herde, die in den Laufstall eingestallt wird, enthornt werden muß. Dies entspricht auch der Aussage des deutschen Tierschutzgesetzes. Allerdings sieht es in der Praxis doch ganz anders aus. Hier wird ohne genauere Analyse der Situation, eine Enthornung von Seiten der landwirtschaftlichen Berater und der Tierärzte grundsätzlich empfohlen.

Dementsprechend wurde zur Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der VEAT und der Landwirtschaftlichen Beratungszentrale der Schweiz (LBL) durchgeführt. Hierbei fanden weitergehende Untersuchungen zur Umstellung vom Anbinde- auf den Laufstall statt und es wurde eine Broschüre für die Berater und Landwirte erstellt.